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Aktuelle Höchstgebote
Hier klicken, um die finalen Zuschläge zu sehen (PDF-Dokument, 97,04 KB, 09.07.2023) (Stand: 09.07.2023, 18:00 Uhr)
Versteigerung für einen guten Zweck
- Von Montag, 3. Juli 2023 bis Sonntag, 9. Juli 2023
- Der durch die Versteigerung erzielte Erlös wird in einen Fonds einbezahlt, mit dem am Ende des Jahres verschiedene gemeinnützige Neustädter Projekte, Vereine etc. unterstützt werden.
- Teilnahme per Mail oder persönlich im Kulturhaus Storchenwirt möglich
Folgende Jahrgänge werden für einen guten Zweck versteigert:
1300 | 1934 | 1949 | 1969 | 1985 | 2002 | 2017 |
1400 | 1935 | 1950 | 1970 | 1986 | 2003 | 2018 |
1600 | 1936 | 1951 | 1971 | 1987 | 2004 | 2019 |
1700 | 1937 | 1952 | 1972 | 1990 | 2005 | 2020 |
1800 | 1938 | 1953 | 1973 | 1991 | 2006 | 2021 |
1860 | 1939 | 1955 | 1974 | 1992 | 2007 | 2022 |
1900 | 1940 | 1956 | 1975 | 1993 | 2008 | |
1923 | 1941 | 1957 | 1976 | 1994 | 2009 | |
1924 | 1942 | 1958 | 1977 | 1995 | 2010 | |
1925 | 1943 | 1959 | 1978 | 1996 | 2011 | |
1927 | 1944 | 1961 | 1979 | 1997 | 2012 | |
1928 | 1945 | 1964 | 1980 | 1998 | 2013 | |
1929 | 1946 | 1965 | 1981 | 1999 | 2014 | |
1930 | 1947 | 1966 | 1983 | 2000 | 2015 | |
1931 | 1948 | 1968 | 1984 | 2001 | 2016 | |
1932 |
So funktioniert es im Detail:
Versteigerungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Im Zuge des Jubiläums „750 Jahre Stadtrecht“ veranstaltet die Stadt Neustadt an der Donau die öffentliche Versteigerung einer Jubiläums-Weinedition.
(2) Der Auktionszeitraum erstreckt sich von Montag, 3. Juli 2023 (8:00:00 Uhr) bis Sonntag, 9. Juli 2023 (17:59:59 Uhr).
(3) Im Zuge der Versteigerung werden einzelne Exemplare der Jubiläums-Weinedition versteigert. Bei den Weinen handelt es sich um Rotwein der Sorte Monterone der Cantina Soldà, aus der Umgebung von Recoaro Terme, der Neustädter Partnerstadt in Italien, der Jahrgänge 2021/22. Wichtiger Hinweis: Die auf den Flaschen aufgedruckten Etiketten symbolisieren nur ein Jahr aus dem Jubiläumszeitraum, stehen aber nicht für den Wein-Jahrgang. Da es jedes Etikett nur einmal gibt, ist jede Flasche ein Unikat.
(4) An der Versteigerung teilnehmen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
(5) Alle persönlichen Daten, die die Bietenden im Rahmen der Versteigerung angeben, müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Andernfalls ist das abgegebene Gebot ungültig. Siehe auch §3 (3).
(6) Mitarbeitende der Stadt Neustadt an der Donau, die die Versteigerung durchführen oder anderweitig an der Umsetzung teilhaben, dürfen nicht an der Versteigerung teilnehmen – auch nicht für oder über einen Dritten.
(7) Der durch die Versteigerung erzielte Gewinn wird in einen Fonds einbezahlt, mit dem am Ende des Jahres verschiedene gemeinnützige Neustädter Projekte, Vereine etc. unterstützt werden.
(8) Die für die Versteigerung ausgebotenen Flaschen sind durch die Jahreszahl auf dem Etikett eindeutig voneinander zu unterscheiden. Sie können während der regulären Öffnungszeiten des Kulturhauses Storchenwirt sowie während des Stadtfestes (Freitag: 17-20 Uhr, Samstag: 11-20 Uhr, Sonntag: 11-18 Uhr) im Kulturhaus Storchenwirt besichtigt werden.
§2 Ablauf
(1) Das Startgebot für die einzelnen Flaschen beträgt jeweils 10 EUR.
(2) Das genannte Startgebot entspricht einer Aufforderung, im unter §1 genannten Auktionszeitraum ein Gebot zur Ersteigerung abzugeben.
(3) Der Mindeststeigerungsschritt beträgt 1 EUR. Cent-Beträge sind somit nicht zulässig.
(4) Der Bietende gibt während des Aktionszeitraums ein verbindliches Maximal-Gebot für die jeweilige Flasche ab.
(5) Das abgegebene Gebot des Bietenden entspricht wiederum einem Angebot auf die Erteilung des Zuschlags. Dieses Gebot erlischt erst, wenn ein gültiges, höheres Maximal-Gebot eingeht.
(6) Während des Auktionszeitraums können Bieter jederzeit weitere Maximal-Gebote abgeben, nachdem sie überboten wurden.
(7) Die Versteigerung endet am 9. Juli 2023 um (17:59:59 Uhr). Das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Höchstgebot erhält von der Stadt Neustadt an der Donau den Zuschlag. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Stadt Neustadt an der Donau (insbesondere per Mail), nicht des Versendens.
(8) Geboten werden kann ausschließlich
a. Über ein Teilnahmeformular (Download (PDF-Dokument, 57,09 KB, 28.06.2023)), das persönlich im Kulturhaus Storchenwirt, Stadtplatz 13, 93333 Neustadt an der Donau abgegeben wird.
b. Per Mail an mitmachen(@)neustadt-donau.de unter Angabe folgender Daten:
• Jahrgang, für den geboten wird
• Vorname und Nachname des Bietenden
• Anschrift des Bietenden
• Geburtsdatum des Bietenden (Bietende müssen volljährig sein)
• Telefonnummer für Rückfragen
(9) Das aktuelle Höchstgebot wird in der Zeit von 03.07.2023 bis 06.07.2023 einmal täglich um 18 Uhr auf der Website der Stadt Neustadt sowie als Aushang am Kulturhaus Storchenwirt unter Angabe des Zeitpunktes des Gebotseingangs veröffentlicht.
(10) Ab dem 07.07.2023 erfolgt die Veröffentlichung der jeweiligen Höchstgebote zu folgenden Zeiten:
Datum | Uhrzeit Bekanntgabe Höchstgebot | mit Stand von |
Freitag, 7. Juli 2023 | 14:30 Uhr | 7. Juli, 14:00 Uhr |
Freitag, 7. Juli 2023 | 20:30 Uhr | 7. Juli, 20:00 Uhr |
Samstag, 8. Juli 2023 | 10:30 Uhr | 8. Juli, 10:00 Uhr |
Samstag, 8. Juli 2023 | 14:30 Uhr | 8. Juli, 14:00 Uhr |
Samstag, 8. Juli 2023 | 17:30 Uhr | 8. Juli, 17:00 Uhr |
Samstag, 8. Juli 2023 | 20:30 Uhr | 8. Juli, 20:00 Uhr |
Sonntag, 9. Juli 2023 | 10:30 Uhr | 9. Juli, 10:00 Uhr |
Sonntag, 9. Juli 2023 | 14:30 Uhr | 9. Juli, 14:00 Uhr |
Sonntag, 9. Juli 2023 | 15:30 Uhr | 9. Juli, 15:00 Uhr |
Sonntag, 9. Juli 2023 | 16:30 Uhr | 9. Juli, 16:00 Uhr |
Sonntag, 9. Juli 2023 | 17:30 Uhr | 9. Juli, 17:00 Uhr |
Sonntag, 9. Juli 2023 | 18:30 Uhr = Bekanntgabe der Zuschläge | 9. Juli, 18:00 Uhr |
(1) Werden zwischen zwei Zeitpunkten der Bekanntgabe gleiche Maximal-Gebote eingereicht, gilt dasjenige Gebot als Höchstgebot, das zeitlich zuerst eingegangen ist. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Stadt Neustadt an der Donau (insbesondere per Mail), nicht des Versendens.
(2) Werden zwei gleiche Gebote zeitgleich eingereicht, entscheidet das Los.
§3 Abholung/Nichtabholung und Gefahrenübergang
(1) Grundsätzlich ist die ersteigerte Flasche bis Montag, 17. Juli 2023 (18 Uhr) im Kulturhaus Storchenwirt gegen Bar- oder Kartenzahlung abzuholen. Ein Versand ist nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Landkreise Kelheim, Pfaffenhofen oder Eichstätt sowie in Rücksprache mit der Stadt Neustadt an der Donau und gegen Übernahme der Versandkosten inkl. entstehender Kosten für die Alterssichtprüfung möglich. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Zahlungseingang in Höhe des Gebots sowie o.g. Gebühren bis Montag, 17. Juli (18 Uhr) bei der Stadt Neustadt an der Donau.
(2) Mit der Zuschlagserteilung geht die Gefahr des zufälligen Verlustes und der zufälligen Beschädigung der Flasche grundsätzlich auf den Höchstbieter über.
(3) Spätestens bei Abholung der Flasche muss sich der Höchstbieter (bzw. ein ggf. zur Abholung bevollmächtigter Dritter) im Kulturhaus Storchenwirt gegenüber der Stadt Neustadt an der Donau mit seinem Personalausweis ausweisen. Entsprechen die während der Versteigerung gemachten Angaben nicht der Wahrheit, gilt das gemachte Gebot als ungültig und die Flasche gilt als nicht abgeholt.
(4) Wird eine Flasche vom Höchstbietenden bis Montag, 17. Juli (18 Uhr) nicht abgeholt oder erfolgt der Zahlungseingang bei Versand nicht rechtzeitig, geht sie in den freien Verkauf. Der Höchstbieter haftet in diesem Fall für den Mindererlös und ist zur Zahlung des etwaigen Differenzbetrages verpflichtet (= abgegebenes Höchstgebot abzgl. 10 EUR Startgebot).
§4 Datenschutz
(1) Die im Rahmen der Wein-Auktion übermittelten Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Auktion verwendet und nicht an Dritte übermittelt.
(2) Nach der Benachrichtigung aller Höchstbietender bzw. Abwicklung der Auktion werden sämtliche Daten aller Bieter gelöscht.
§5 Anerkennung und Änderung der Versteigerungsbedingungen
(1) Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennen die Bietenden die Versteigerungsbedingungen an.
(2) Die Stadt Neustadt an der Donau kann die Versteigerungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, sofern sichergestellt ist, dass dies keine Auswirkungen auf eine etwaige bestehende Bieterrangfolge hat.